Unternehmertum

Behandlungsvertrag und Honorarvereinbarung

Der Behandlungsvertrag und die Honorarvereinbarung sind rechtlich bindende Dokument, welche die Beziehung zwischen Heilmittelpraxis und Patient regeln. In dem Dokument sind beide Parteien zu benennen und die jeweilige zu erbringende Leistung. Der Behandlungsvertrag wird durch die Honorarvereinbarung ergänzt.

Im Folgenden werden unterschiedliche Punkte der beiden Verträge dargestellt.

Behandlungsvertrag:

  1. Identifizierung der Parteien

Einschließlich jeweiligen Stammdaten

 

  1. Leistungsbeschreibung

Genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistung (Dauer, Art, Häufigkeit)

 

  1. Risikoaufklärung

Aufklärung möglicher Behandlungsrisiken und Unsicherheiten

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

Integrieren sie Datenschutzbestimmungen und Vertraulichkeitsvereinbarungen.

  1. Aufzeichnung und Berichterstattung

Beschreibung der zu Erhebenden Dokumentation, sowie der Austausch gesundheitsspezifischer Daten zwischen anderen medizinischen Personal.

 

  1. Beendigung des Vertrages

Definieren Sie die Bedingungen, unter denen der Behandlungsvertrag beendet werdet kann und regeln Sie gegebenenfalls eine angemessene Kündigungsfrist. Halten Sie fest, was zu einem Behandlungsausschluss führen kann. Es ist Ihnen vorgehalten, ein Rezept aus nachvollziehbaren Gründen abzubrechen. Dies kann im Behandlungsvertrag festgehalten werden.

  1. Rechte und Pflichten

Klären Sie die jeweiligen Verantwortlichkeiten, um eine klare Vorstellung der Zusammenarbeit zu bekommen.

 

Die Honorarvereinbarung kann nach unterschiedlichen Gesichtspunkten variieren:

  1. Leistung und Vergütung

Die Therapieform und das jeweilige Honorar der Leistung ist zu definieren. Mögliche Staffelung ist nach Stunden, Pauschalen oder anderen Modelle

  1. Dauer und Frequenz

Therapiezeiten, Anzahl und Gesamtdauer sind festzulegen. Das beeinflusst die Gesamthöhe der Zahlung maßgeblich

 

  1. Zahlungsmodalitäten

Es ist zu klären, wie und wann die Bezahlung erfolgt. Es sind Fristen für die Zahlung zu benennen.

  1. Stornierungsbedingungen

Vereinbaren Sie klare Richtlinien für Stornierungen, und überlegen Sie, ob Stornierungen zu einer reduzierten Zahlung führen oder vollständig in Rechnung gestellt werden. Regeln Sie explizit bis wann und was hinreichende Gründe für eine Therapieabsage sind.

  1. Abrechnung mit Versicherungen

Es deutlich zu machen, zwischen welchen Parteien die Honorarvereinbarung besteht. Der Behandlungsvertrag besteht in der Regel zwischen Patient:in und Praxis – nicht zwischen Krankenversicherer und der Praxis. Es ist entsprechen zu klären, dass Leistungen, die nicht oder nicht vollständig übernommen werden, von dem Patienten selber zu leisten sind.

  1. Anpassungen des Honorars

Lassen Sie Raum für Anpassungen, falls sich die Umstände ändern oder zusätzliche Leistungen erforderlich sind.

  1. Rechte und Pflichten

Klären Sie die jeweiligen Verantwortlichkeiten, um eine klare Vorstellung der Zusammenarbeit zu bekommen.

Es ist empfehlenswert, die Vereinbarungen schriftlich aufzustellen, um Klarheit und Transparenz zu bieten. Die Vereinbarungen werden von beiden Parteien unterzeichnet. Üblicherweise werden beide Dokumente kombiniert, um alle relevanten Aspekte der therapeutischen Beziehung zu regeln.

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Start für den Sektoralen Heilpraktiker in der Ergotherapie

Eine Möglichkeit zur Versorgung der Patienten ohne ärztliche Verordnung ist der #sektoraleHeilpraktiker. Dies ist der erste Schritt zum Direktzugang, für den sich die Verbände der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie glücklicherweise einsetzen.

Heilpraktiker sind Heilkunde ausübende Personen, die über keine Approbation verfügen. Wird diese Heilpraktik nur in einer Fachrichtung ausgeübt, ist die Rede vom sektoralen Heilpraktiker. Bisher konnten dies nur wenige Professionen beim örtlichen Gesundheitsamt einfordern. Die Physiotherapie profitierte schon länger davon, jedoch wurde der Logopädie und Ergotherapie diese Möglichkeit zunächst ausgeschlagen. Nachdem 2020 auch die Logopäden fachbezogen die Erlaubnis zur Heilkundeausübung bekamen, rücken nach einem aktuellen Urteil nun die Ergotherapeuten nach. (1.11.23, BverwG 3B 32.22 ).

Heilmittelerbringer verfügen über einen riesengroßen Wissensschatz, was den menschlichen Körper betrifft. Wir lernen, den Körper aus allen Facetten zu betrachten und geraten dadurch nicht in die Falle, ein Körperteil isoliert zu betrachten. Leider wird Therapeuten und Therapeutinnen politisch nicht die volle Handlungsfreiheit eingeräumt, um Bewegungsstörungen als Erstbetrachter medizinisch zu beurteilen. Therapierenden wird entsprechend aberkannt, die Grenzen unserer Handlungsfähigkeit zu erkennen und ärztliches Personal zu konsultieren. Der Weg über den sektoralen Heilpraktiker sollte genutzt werden, um Verordnungen für medizinisch indizierte Therapien erstellen zu dürfen. Therapierende machen sich handlungsfähiger und unabhängig von der üblichen Behandlungshierarchie.

Ist es noch zeitgemäß, Fachpersonal seine Kompetenz abzusprechen, wenn 30 % der Hausärzte über 60 Jahre sind und aus der Patientenbetreuung ausscheiden? Auch mit Telemedizin, Altersteilzeit etc. kann dieser Status nicht aufgefangen werden und es bedarf der multidisziplinären Zusammenarbeit.

 

Muss ich Umsatzsteuer leisten?

Wenn die Behandlungen medizinisch indiziert sind, muss keine Umsatzsteuer geleistet werden. Die Beurteilung dessen erfolgt durch Arzt oder Heilpraktiker (auch sektorale Heilpraktiker). Die Befreiung wird jedoch von Finanzverwaltung zu Finanzverwaltung unterschiedlich ausgelegt. Sicherheit bekommt, wer in direkte Rücksprache mit der zuständigen Verwaltung geht.

An welche Zielgruppe richten sich Leistungen der sektoralen Heilpraktiker?

Der sektorale Heilpraktiker kann den medizinischen Bedarf einer Leistung verordnen. Diese Verordnungen werden jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen nicht angenommen. Die Kassenpatienten haben die Möglichkeit, diese Leistungen als Selbstzahler zu übernehmen.

Was muss in den Behandlungsvertrag?

Der Behandlungsvertrag ist genauso aufgebaut wie der übliche Behandlungsvertrag in der Ergotherapie, Physiotherapie oder Podologie. Anders als üblich wird die Leistung nicht auf eine Behandlungsform reduziert und entsprechend kann keine Gesamtsumme festgehalten werden. Die Honorarvereinbarung kann zunächst für die Untersuchung festgelegt werden und nachfolgende Honorarvereinbarungen schließen sich dieser Untersuchung an.

Die Höhe des Honorars findet sich in ihrem Behandlungsvertrag. Diese orientiert sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und wird durch verschiedene weitere Faktoren beeinflusst, wie der Art der zu erbringenden Leistung sowie regionalen und praxisbezogenen Standards. Die Honorarvereinbarung ist schriftlich festzuhalten, um jegliche Missverständnisse auszuschließen.

Welche Pflichten gelten für mich?

Wer als sektoraler Heilpraktiker abrechnet muss die Positionen Beratung, Untersuchung und Behandlungsplan anführen. Werden diese Abrechnungspositionen nicht berücksichtigt, kann die Zahlung verweigert werden. Der Therapierende begibt sich außerdem in ein Haftungsrisiko, da er die Vollständigkeit der Behandlung nicht darstellt. Entsprechend muss die Dokumentation der Behandlung diese Positionen enthalten und insgesamt deutlich umfangreicher sein als die übliche Befundung und Dokumentation. Dokumentieren sie alle Behandlungsdaten, Maßnahmen und Besonderheiten.

Wer darf den sektoralen Heilpraktiker ausüben?

  • In der Heilmittelbranche: Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden und Podologen
  • Mindestens 25 Jahre alt
  • Polizeiliches Führungszeugnis und gesundheitliche Eignung (ärztlich attestiert)
  • Vier Jahre Berufserfahrung
  • Nachweise eine Fortbildung zum Sektoralen Heilpraktiker:
    • Nachweis über Diagnostikkenntnisse (Warnzeichen erkennen)
    • Gesetzes- und Berufskundliche Kenntnisse

Willst du mehr über Selbstzahlerleistungen lernen, die dir Helfen deine Praxisstrukturen zu verbessern, dann lade ich dich zu meiner Fortbildung „Praxisentwicklung“ ein. Gemeinsam mit Physio Deutschland bieten wir eine Workshopreihe an, in der du Schritt für Schritt deine unternehmerischen Kenntnisse erweiterst.

 

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Unternehmertum in der Heilmittelbranche

 

Das Unternehmertum in der Heilmittelbranche, zu der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und ähnliche Berufe gehören, erfordert neben spezifischen Fähigkeiten auch Branchenkenntnisse und die Fähigkeit, sowohl im Gesundheitswesen als auch im Geschäftsumfeld erfolgreich zu handeln.

Neben der fachlichen Kompetenz, die in Ausbildung und Studium gelehrt wird, müssen weitere Kompetenzen erlernt werden, um die Praxisziele erreichen zu können. Dazu zählen die unternehmerische Handlungsfähigkeit hinsichtlich Planung, Finanzmanagement, Marketing und Personalbetreuung sowie Wissen zu Innovationen hinsichtlich Praxisführung und Praxisalltag.  Weiterführend müssen sich Inhabende um ein stabiles Netzwerk zu anderen Gesundheitsdienstleistern, Ärzten, Versicherern aufbauen, um die Sichtbarkeit der Praxis zu erhöhen und den Patienten- und Mitarbeiterfluss zu verbessern. Zur Sicherstellung der hohen Durchführungsqualität der erlangten Praxisstrukturen dient folgerichtig ein starkes Qualitätsmanagement zur kontinuierlichen Verbesserung der therapeutischen Versorgung.

Einige der benötigten Fähigkeiten werden hier betrachtet:

  1. Fachliche Kompetenz:
    Als Unternehmer:in in der Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie ist es entscheidend, eine solide fachliche Kompetenz nachweisen zu können. Ein tiefes Verständnis der therapeutischen Anwendungen und aktueller Forschung ist maßgeblich.
  2. Unternehmerische Fähigkeiten:
    Unternehmerische Fähigkeiten wie Planung, Finanzmanagement, Marketing und Personalmanagement sind entscheidend. Die Fähigkeit, eine Praxis effizient zu führen und gleichzeitig die Qualitätsstandards aufrechtzuerhalten, ist von großer Bedeutung.
  3. Technologieintegration:
    Die Integration von Technologie, wie elektronische Patientenakten, Terminplanungssysteme und Telemedizin, kann die Effizienz steigern und den Zugang zu Dienstleistungen verbessern.
  4. Teammanagement:
    In größeren Praxen ist ein effektives Teammanagement unerlässlich. Dies beinhaltet die Führung von Therapeuten, Verwaltungspersonal und anderen Mitarbeitern.
  5. Innovation und Weiterbildung:
    Die Heilmittelbranche unterliegt ständigen Veränderungen und Innovationen. Ein erfolgreicher Unternehmer in dieser Branche sollte offen für neue Therapieansätze, Technologien und Forschungsergebnisse sein. Die kontinuierliche Weiterbildung des Teams ist ebenfalls wichtig.
  6. Netzwerkaufbau:
    Der Aufbau von Beziehungen zu anderen Gesundheitsdienstleistern, Ärzten, Versicherern und der Gemeinschaft kann dazu beitragen, die Sichtbarkeit der Praxis zu erhöhen und den Patientenfluss zu verbessern.
  7. Qualitätsmanagement:
    Ein starkes Qualitätsmanagementsystem, das die Überwachung und kontinuierliche Verbesserung der Versorgungsqualität umfasst, ist entscheidend.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Erfolg des Unternehmertums in der Heilmittelbranche nicht nur von den betriebswirtschaftlichen Aspekten abhängt, sondern auch von der Qualität, der Pflege und der zwischenmenschlichen Interaktionen. Eine ausgewogene Integration von unternehmerischen und therapeutischen Fähigkeiten ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Praxis in der Heilmittelbranche.

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